Planungen

Ein Entwurf kann eine rein gedankliche Idee bleiben, der mit Darstellungen und Präsentationen in Form von Texten, Zeichnungen, Grafiken, Modellen, Berechnungen oder Simulationen verstanden wird.

Unter Vorplanung verstehen wir ein Fortschreiben einer geplanten Baumaßnahme, die von der Entwurfsplanung bis hin zur Genehmigungsplanung verläuft.

Die Planung beschreibt die menschliche Fähigkeit oder Tätigkeit zur gedanklichen Vorwegnahme von Handlungsschritten, die zur Erreichen des Zieles notwendig scheinen.

Quelle: Wikipedia

In der Architektur bezeichnen wir diese Tätigkeit als „entwerfen“.

Eine Fachplanung beinhaltet in den Ingenieurwissenschaften die Planung fachlich Beteiligter, die zur Integration und Koordination beitragen.

Die meisten Bau- oder Umbaumaßnahmen sind von den örtlichen Baubehörden vorab zu genehmigen. Ein Baugenehmigungsverfahren kann mit einer Bauvoranfrage beginnen und in einer Baugenehmigung oder einer Nutzungsänderung enden. Das Ziel ist dabei meist das Erlangen einer Baugenehmigung der zuständigen Bauämter.

In den umfangreichen Bauantragsunterlagen treffen alle Planungen und Fachplanungen zusammen und sind zum Baugenehmigungsverfahren mit einzureichen wie:

  • Genehmigungsplanungen und Fachplanungen
  • Berechnungen von Größen und Fläche
  • Statische Berechnungen
  • Grundstückslagepläne
  • Energetische Berechnungen gem. EnEV / GEG
  • Brandschutztechnische Stellungnahmen oder
    Brandschutzkonzepte

Nach der Genehmigungsplanung folgt die Ausführungsplanung, in der alle Einzelheiten der ingenieurmäßigen Planungen vereint werden. Diese sind die Grundlage für die ausführenden Unternehmen auf der Baustelle.

Wir fertigen für Sie auf Ihr Projekt bezogene Planungen an und helfen Ihnen bei der Aufstellung und Zusammensetzung der für Ihre Baumaßnahme benötigten Unterlagen und arbeiten dabei mit Experten aus Ingenieuren, Architekten und Sachverständigen aus allen am Bau beteiligten Branchen zusammen.

Wir bieten Ihnen, für Ihr Objekt folgendes an:

  • Brandschutztechnische und architektonische Beratungen über Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und baurechtlichen Vorschriften
  • Erstellung von Baugenehmigungsplanungen und Ausführungsplanungen

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  • Genehmigungsplanungen und Fachplanungen für Bauanträge
  • Berechnungen von Größen und Flächen
  • Statische Berechnungen
  • Grundstückslagepläne
  • Energetische Berechnungen gem. EnEV / GEG
  • Аrchitektonische Beratungen über Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und baurechtlichen Vorschriften

 

  • Einarbeitung von Brandschutzkonzepten für kleine und große Sonderbauten gem. § 9 BauPrüfVO für folgende Objekte:
    • Hochhäuser
    • Bauliche Anlagen und Räume mit mehr als 1600 m² Grundfläche
    • Industriegebäude, Produktionsstätten, Lagerhallen
    • Verkaufsstätten und Einkaufszentren mit Ladenstraßen
    • Messen und Ausstellungsbauten
    • Büro und Verwaltungsgebäude > 3000 m² Geschossfläche
    • Kirchen und Versammlungsstätten > 200 Personen
    • Sportstätten / Sporthallen mit mehr als 1600 m² Grundfläche oder mehr als 200 Zuschauerplätzen, Freisportanlagen > 400 Tribünenplätzen
    • Sanatorien und Krankenhäuser
    • Kindergärten und Kindertageseinrichtungen
    • Altenheime, Pflegeheime und Heime für betreutes Wohnen
    • Hotels und Beherbergungseinrichtungen > 30 Betten
    • Gaststätten > 40 Gastplätze, Hotels > 30 Betten
    • Schulbauten, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen
    • Justizvollzugsanstalten und bauliche Anlagen für den Maßregelvollzug
    • Große und mittlere Garagen
    • Camping- und Wochenendplätze
    • Landwirtschaftliche Gebäude

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Mit unserer Hilfe erfüllen Sie für ihr Bauvorhaben fachgerecht und rechtssicher die Anforderungen der Behörden, die in einem Baugenehmigungsverfahren gem. der Landesbauordnung von Ihnen gefordert werden.

Wir helfen Ihnen bei der Realisierung ihres Bauvorhabens eines Neubaus, dem Bauen im Bestand oder beim Kauf einer bestehenden Immobilie gerne weiter.