Bauleitung und Fachbauleitung

Bauleitung

Eine Bauleitung wird als Überwachung entsprechender Bauausführungen der genehmigten Bauvorlagen benötigt. Zum Teil dient diese auch der Einhaltung der Vorschriften zum Unfallschutz. Die Bestellung eines Bauleiters im bauordnungsrechtlichen Sinne dient zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Schutzziele.

Eine Bauleitung wird vom Auftraggeber, meist von der Bauherrschaft, eingesetzt. Als „Sachverwalter der Bauherrschaft“ übernimmt diese vorrangig die Überwachung und Überprüfung der zu erbringenden Leistungen, koordiniert die Gewerke der handwerklichen Unternehmen und sonstiger Beteiligter und steht in direktem Kontakt mit der Bauherrschaft zur Klärung technischer Fragen.

Die Bauleitung dient weiterhin als Vertretung der Bauherrschaft auf der Baustelle und soll in dieser Funktion die Interessen der Bauherrschaft gegenüber den ausführenden Unternehmen vertreten.

Eine Bauleitung wird auch als Objektüberwachung bezeichnet und in der Honorarordnung (HOAI) für Architekten und Ingenieuren als 8. Leistungsphase des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume der HOAI definiert.

Fachbauleitung

Nach Erteilung der Baugenehmigung muss die strikte Umsetzung des Brandschutzkonzeptes während der Bauphase bis zur Abnahme geplant und überwacht werden. Dies ist die Aufgabe der Fachbauleitung Brandschutz. Die abschließende Stellungnahme bildet oft die Grundvoraussetzung für die Bauabnahme.

Neben solchen Themen wie Flächen für die Feuerwehr, Löschwasserversorgung und Entrauchung stehen vor allem die Systeme der äußeren und inneren Abschottungen im zentralen Aufgabenbereich der Fachbauleitung Brandschutz.

Entsprechende Eignungsnachweise, Fachunternehmererklärungen, Prüfzeugnisse und Zulassungen für die Bauteile müssen eingeholt und geprüft werden, damit dem fachgerechten Einbau der Teile nichts entgegen steht.

Auf der Baustelle wird während der Bauphase baubegleitende und stichprobenartige Kontrollen durchgeführt, um die Qualität der baulichen Umsetzungen zu sichern.

Ausführende Unternehmen werden über unsachgemäße Arbeiten informiert, um Ausbesserungen durchzuführen oder zu veranlassen.

Die Differenzierung der Fachbauleitung Brandschutz erfolgt in Leistungsstufen:

Stufe 1: Grundleistung mit der Überprüfung auf „prinzipielle Übereinstimmung“ zum Brandschutzkonzept

Stufe 2: Als besondere Leistung mit einer „systematischen, stichprobenartigen Krontrolle“

Stufe 3: als zusätzliche, außergewöhnliche Leistung der „baubegleitenden Qualitätssicherung“

Wir bieten Ihnen in der Bauleitung / Fachbauleitung folgendes an:

  • Beratung und Unterstützung bei Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen
  • Bauüberwachung Ihrer Baumaßnahmen (nur in Verbindung mit der Planung
  • Fachbauleitung Brandschutz
  • Fachbauleitung Brandschutz für die Überwachung und Koordinierung des zuvor beauftragten Brandschutzkonzeptes

Wann brauche ich eine Bauleitung:

Gemäß der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) braucht jede Baustelle mindestens einen Bauleiter der darüber wacht, das die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Entwürfen des Planers entspricht. Zudem achtet der Bauleiter auf den sicheren bautechnischen Betrieb auf der Baustelle.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Wir helfen Ihnen bei der Realisierung ihres Bauvorhabens eines Neubaus, dem Bauen im Bestand oder beim Kauf einer bestehenden Immobilie gerne weiter.