Organisatorischer Brandschutz

Wir bieten Ihnen im organisatorischen Brandschutz folgendes an:

  • Brandschutztechnische Beratungen über Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und baurechtlichen Vorschriften
  • Erstellung der Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
  • Erstellung der Feuerwehrpläne nach DIN 14095
  • Erstellung der Brandschutzordnungen nach DIN 14096 Teil A,B und C

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601

Flucht- und Rettungspläne informieren Besucher und Nutzer beim Betreten von Gebäuden, über Flucht- und Rettungswege, Erste-Hilfe-Einrichtungen und brandschutztechnische Einrichtungen für die Selbsthilfe. Sie beinhalten weiterhin Regeln über das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen.

Die Erstellung der Flucht- und Rettungspläne unterliegt der DIN ISO 23601: 2010-12 (alt DIN 4844-3: 2003-09) sowie der BGV A8. Flucht- und Rettungspläne müssen in Bezug auf die Gestaltung und das Layout den Anforderungen der DIN-Norm entsprechen. Im Vorfeld werden die Anforderungen an die Gestaltung und das Layout sowie die Anbringungsorte der Flucht- und Rettungspläne im Objekt mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 i. V. m. § 20 der BGV A8 müssen alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Verantwortlich hierfür ist der Betreiber des Gebäudes.

Feuerwehr-Einsatzpläne nach DIN 14095

Feuerwehr-Einsatzpläne bzw. Feuerwehrpläne ermöglichen den Einsatzkräften der Feuerwehr im Brandfall eine schnelle Orientierung und damit eine effektive Einsatztaktik für die Brandbekämpfung bzw. zur Personenrettung. Weiterhin dienen sie im Vorfeld eines Brandereignisses der Einsatzvorbereitung und der internen Schulung.

Grundsätzlich sind Feuerwehrpläne bei allen „besonderen Objekten“ sinnvoll bzw. erforderlich. In vielen Fällen werden sie vom Gesetzgeber in bauaufsichtlichen Regelwerken vorgeschrieben, z. B. in der Sonderbauverordnung, der Industriebaurichtlinie und der Schulbaurichtlinie etc.

Feuerwehrpläne müssen in Bezug auf die Gestaltung und das Layout den Anforderungen der DIN 14095 und den Standards der örtlichen Brandschutzdienststellen entsprechen. Deshalb ist es empfehlenswert, vor Beginn der Erstellung von Feuerwehrplänen Kontakt zur zuständigen Genehmigungsbehörde, der Brandschutzdienststelle und der zuständigen Feuerwehr herzustellen und die benötigten Gestaltungsparameter abzufragen.

Feuerwehrpläne setzen sich zusammen aus den allgemeinen Objektinformationen, dem Übersichtsplan, den Geschossplänen. Ergänzende textliche Angaben über Besonderheiten des Objekts sowie weitere Sonderpläne können zusätzlich gefordert werden.

Die Erstellung von Feuerwehrplänen erfolgt in der Regel im Auftrag des Bauherrn oder Betreibers und kann in Absprache mit der Brandschutzdienstelle bzw. Genehmigungsbehörde von einer sachkundigen Person durchgeführt werden.

Feuerwehrpläne müssen nach DIN 14095 mindestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Verantwortlich hierfür ist der Betreiber des Gebäudes.

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Der vorbeugende Brandschutz in Deutschland liegt im internationalen Vergleich auf hohem Niveau. Trotz des mittlerweile erreichten Sicherheitsstandards in diesem Bereich, zeigen die Erfahrungen der letzten Jahre, dass häufig das unmittelbare Verhalten der Menschen im Brandfall über den gesamten Verlauf des Brandereignisses entscheidet.

Eine betriebliche Brandschutzorganisation soll die Motivation der Mitarbeiter fördern, sich aktiv in der Brandverhütung zu engagieren. Hierzu müssen brandschutztechnische Zusammenhänge aufgezeigt und geklärt werden. Zudem muss auch die Zielgruppe in den Prozess der Minimierung des Brandrisikos eingebunden werden. Die Bereitschaft von Mitarbeitern, sich tatkräftig und konstruktiv mit dem Brandschutz und der Brandverhütung im Betrieb auseinanderzusetzen, ist erfahrungsgemäß höher, als von vielen Vorgesetzten angenommen. Dieses Potenzial sollte genutzt und durch eine praxisorientierte Brandschutzorganisation aktiviert und in den beruflichen Alltag integriert werden.

Vor dem Hintergrund zahlreicher durchgeführter Beratungen von Bauherren und Unternehmen im betrieblichen Brandschutz hat sich gezeigt, dass spezifische Probleme und Fragestellungen – unabhängig vom Betrieb bzw. Projekt – immer wieder auftreten. Unter Berücksichtigung dieser Erfahrungen und durch intensive und strukturierte Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Personen im Betrieb, wurden mittlerweile zahlreiche individuelle Lösungsansätze erarbeitet, die sich in der alltäglichen Praxis bewährt haben.

Diese spiegeln sich in den drei Teilen der Brandschutzordnungen nieder. Teil A ist ein Standardformular, Teil B+C sind in enger Zusammenarbeit mit dem Betreiber einer baulichen Einrichtung zu erstellen.

Teil A

Richtet sich an alle Personen in einer baulichen Anlage und enthält allgemeine Verhaltensregeln im Brandfall.

Teil B

Richtet sich an alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben. Hier sind, über Teil A hinausgehend, noch weitere Aufgaben wie z.B. Ordnerfunktionen und Alarmierungsfunktionen enthalten.

Teil C

Richtet sich an Beschäftigte mit Brandschutzaufgaben wie z.B. den Sicherheitsbeauftragten und regelt dessen Verhalten im Schadensfall.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Wir helfen Ihnen bei der Realisierung ihres Bauvorhabens eines Neubaus, dem Bauen im Bestand oder beim Kauf einer bestehenden Immobilie gerne weiter.